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Wichtige steuerliche Neuerungen ab 2027: E-Rechnungspflicht u. geplante Kassenpflicht ab 2028

Mandantenrundschreiben WICHTIGE sTEUERLICHE NEUERUNGEN AB 2027

 

Wichtige steuerliche Neuerungen ab 2027: E-Rechnungspflicht und geplante Kassenpflicht ab 2028

Sehr geehrte Damen und Herren,

in den kommenden Jahren stehen wichtige Änderungen bei der Rechnungsstellung und Kassenführung an. Nachfolgend informieren wir Sie über die wesentlichen Neuerungen und den daraus resultierenden Handlungsbedarf.

  1. E-Rechnungspflicht ab 2027

Seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen grundsätzlich in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Für die Ausstellung gelten derzeit noch Übergangsregelungen.

  • Ab 1. Januar 2027: Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro müssen bei entsprechenden inländischen B2B-Umsätzen grundsätzlich E-Rechnungen ausstellen.
  • Ab 1. Januar 2028: Die Ausstellungspflicht gilt grundsätzlich auch für alle Unternehmen, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift.

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, beispielsweise XRechnung oder ein geeignetes ZUGFeRD-Format. Eine gewöhnliche PDF-Rechnung erfüllt diese Anforderungen nicht.

Unser Hinweis: Prüfen Sie frühzeitig, ob Ihre Rechnungssoftware die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und Ihre Rechnungsprozesse entsprechend angepasst werden müssen.

  1. Geplante Kassenpflicht ab 2028

Für den 1. Januar 2028 ist die Einführung einer verpflichtenden Nutzung elektronischer Kassensysteme für bestimmte Unternehmen geplant. Nach dem veröffentlichten Gesetzentwurf sollen insbesondere Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro betroffen sein. Vorgesehen sind unter anderem Ausnahmen für bestimmte Fälle mit geringen Barumsätzen.

Zudem ist geplant, die bisherige papierhafte Belegausgabepflicht durch eine elektronische Belegbereitstellung zu ersetzen.

Wichtig: Die konkreten Anforderungen und Ausnahmen hängen vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab. Wir werden Sie hier weiterhin auf dem Laufenden halten. Wir bitten Sie vor allem unseren Newsletter dahingehend zu verfolgen.

Unternehmen, die bislang eine offene Ladenkasse nutzen oder ihr Kassensystem modernisieren müssen, sollten mögliche Anpassungen rechtzeitig prüfen und das Gesetzgebungsverfahren genau verfolgen. Es werden in den Finanzamtsbezirken Günzburg, Neu-Ulm und Memmingen-Mindelheim verstärkt Betriebsprüfungen durchgeführt.

  1. Was sollten Sie jetzt tun?

Wir empfehlen Ihnen,

  • Ihre Umsatzgrenzen und die maßgeblichen Übergangsfristen zu prüfen, sollten Sie hier Fragen haben bitten wir Sie uns zu kontaktieren. Es wäre sinnvoll bei B2B Umsätzen unabhängig von der Umsatzgrenze Ihre Rechnungsausgabe ab dem Jahr 2027 auf eine E-Rechnung umzustellen,
  • die E-Rechnungsfähigkeit Ihrer Software sicherzustellen,
  • Ihre Rechnungs- und Archivierungsprozesse anzupassen sowie
  • bei Bedarf die Umstellung Ihrer Kassen- und Belegprozesse frühzeitig zu planen.
  1. Unsere Unterstützung

Wir unterstützen Sie bei der Prüfung Ihrer individuellen Pflichten, der Umstellung auf E-Rechnungen und der Vorbereitung auf die geplanten Änderungen bei der Kassenführung.

Bitte sprechen Sie uns frühzeitig an, damit wir gemeinsam den Handlungsbedarf für Ihr Unternehmen ermitteln und die notwendigen Schritte planen können.

 

Sprechen Sie uns auch gerne an, wenn Sie Ihre Buchführung ab dem Jahr 2027 komplett digital aufstellen möchten, falls noch nicht geschehen.

Freundliche Grüße

Ihre Steuerkanzlei Gorzitze