Unternehmer und Geschäftsführer
Künstlersozialabgabe:
Risiken bei digitalen Geschäftsmodellen im Blick behalten
Unternehmen, die kreative Leistungen verwerten oder vermarkten, geraten zunehmend in den Fokus der Künstlersozialabgabe – auch dann, wenn sie sich selbst nicht als klassisches Medien- oder Kulturunternehmen verstehen.
Gerade im digitalen Umfeld, etwa bei Plattformen, Agenturen oder Content-Projekten, kann eine Abgabepflicht entstehen.
Entscheidend ist, ob regelmäßig Leistungen selbstständiger Kreativer genutzt werden, beispielsweise für Design, Marketing
oder Inhalte. Auch projektbezogene Beauftragungen können relevant sein, wenn sie wiederkehrend erfolgen oder einen festen
Bestandteil der Geschäftstätigkeit darstellen. Dabei kommt es nicht allein auf die Branche an, sondern auf die tatsächliche
Nutzung kreativer Leistungen. Selbst Unternehmen aus dem E-Commerce oder der IT können betroffen sein, wenn sie etwa
externe Designer oder Texter beauftragen.
Maßgeblich ist, ob solche Leistungen regelmäßig in Anspruch genommen werden. Die Abgabepflicht wird in der Praxis häufig unterschätzt, was bei Prüfungen zu Nachforderungen führen kann. Besonders problematisch ist dabei, dass die Verpflichtung oft erst im Rahmen einer Prüfung erkannt wird und dann rückwirkend finanzielle Belastungen entstehen können.
Zusätzlich können Säumniszuschläge hinzukommen, was die finanzielle Belastung weiter erhöht. In Einzelfällen können sich
daraus erhebliche Summen ergeben, insbesondere wenn über mehrere Jahre hinweg keine Abgaben berücksichtigt wurden.
Praxistipp:
Prüfen Sie, ob Sie Leistungen selbstständiger Kreativer einkaufen.
Dokumentieren Sie diese und klären Sie frühzeitig, ob eine Abgabepflicht besteht – so lassen sich unangenehme Nachzahlungen vermeiden. Eine regelmäßige interne Überprüfung entsprechender Ausgaben kann dabei helfen, Risiken frühzeitig zu erkennen
und gezielt zu steuern. Sinnvoll ist es zudem, Prozesse für die Beauftragung externer Kreativer zu definieren und entsprechende Verträge geordnet vorzuhalten. Dies erleichtert die Kommunikation mit der Künstlersozialkasse im Prüfungsfall erheblich. Zugleich schafft eine strukturierte Vorgehensweise Transparenz innerhalb des Unternehmens und erhöht die Rechtssicherheit im Geschäftsbetrieb.
Altersvorsorge für Selbstständige:
Höhere steuerliche Abzugsmöglichkeiten nutzen
Für Selbstständige ergeben sich im Jahr 2026 verbesserte Möglichkeiten, Beiträge zur Altersvorsorge steuerlich geltend zu
machen. Insbesondere Einzahlungen in die sogenannte Basisversorgung (z. B. RürupRente) können in deutlich größerem Umfang als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Dies schafft zusätzlichen Spielraum, um steuerliche Belastungen gezielt zu steuern und gleichzeitig langfristig Vermögen für das Alter aufzubauen.
Gerade bei schwankenden Einkünften kann es sinnvoll sein, höhere Beiträge in wirtschaftlich guten Jahren zu leisten. Dadurch
lässt sich nicht nur die Altersvorsorge stärken, sondern auch die aktuelle Steuerlast reduzieren. In Jahren mit geringeren
Einnahmen können die Beiträge hingegen flexibel angepasst werden, was Selbstständigen eine gewisse finanzielle Planbarkeit
ermöglicht.
Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass die steuerliche Förderung unabhängig von anderen Vorsorgeformen genutzt werden kann. Selbstständige haben damit die Möglichkeit, ihre Altersvorsorge individuell zu gestalten und verschiedene Bausteine miteinander zu kombinieren. Voraussetzung ist jedoch, dass die jeweiligen Höchstbeträge beachtet und die Beiträge korrekt in der Steuererklärung erfasst werden.
Darüber hinaus kann eine gezielte Planung der Altersvorsorge auch im Hinblick auf die spätere Besteuerung sinnvoll sein. Während die Einzahlungen heute steuerlich entlasten, unterliegen die späteren Rentenzahlungen grundsätzlich der Besteuerung. Eine ausgewogene Strategie kann helfen, die steuerliche Belastung über die gesamte Lebensdauer hinweg zu optimieren und Versorgungslücken zu vermeiden.
Praxistipp:
Nutzen Sie die erweiterten Abzugsmöglichkeiten aktiv zur Steuerplanung. Prüfen Sie insbesondere zum Jahresende, ob zusätzliche Einzahlungen sinnvoll sind, um Ihre Steuerlast zu senken. Eine Abstimmung mit Ihrer Liquiditätsplanung ist dabei ebenso wichtig wie eine langfristige Betrachtung Ihrer Altersvorsorge.
Berücksichtigen Sie dabei auch Ihre Einkommensentwicklung, um Beiträge gezielt in steuerlich günstigen Jahren zu erhöhen. So lässt sich die steuerliche Wirkung optimal ausschöpfen.
Gastronomie: Dauerhafte Umsatzsteuersenkung bringt Planungssicherheit
Für gastronomische Betriebe gilt ab 2026 dauerhaft der ermäßigte Umsatzsteuersatz auf Speisen. Damit entfällt die Unsicherheit der vergangenen Jahre, in denen die Regelung mehrfach befristet wurde. Für Unternehmen bedeutet dies eine verlässlichere Kalkulationsgrundlage, insbesondere bei langfristigen Preisgestaltungen.
In der Praxis bleibt jedoch die korrekte Abgrenzung zwischen Speisen und Getränken entscheidend, da für Getränke weiterhin
der reguläre Steuersatz gilt. Kassensysteme und Buchhaltung sollten entsprechend eingerichtet sein, um Fehler bei der Abrechnung zu vermeiden.
Investitionen in Elektromobilität:
Attraktive Abschreibungsmöglichkeiten
Zur Förderung von Investitionen können Unternehmen für bestimmte Elektrofahrzeuge im Jahr der Anschaffung eine besonders hohe Abschreibung nutzen. Ein großer Teil der Anschaffungskosten kann dadurch bereits im ersten Jahr steuerlich berücksichtigt werden. Dies kann die Liquidität spürbar entlasten und Investitionsentscheidungen erleichtern.
Die Regelung richtet sich insbesondere an betrieblich genutzte Fahrzeuge und soll den Umstieg auf emissionsarme Mobilität
beschleunigen. Vor einer Investition empfiehlt sich jedoch eine genaue Prüfung der Voraussetzungen, da diese an bestimmte
Zeiträume und Nutzungsbedingungen geknüpft sind.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Unwirksame Kündigung:
Annahmeverzugslohn kann nicht
ausgeschlossen werden
Arbeitgeber müssen sich darauf einstellen, dass finanzielle Risiken bei unwirksamen Kündigungen nicht einfach vertraglich
ausgeschlossen werden können. Die aktuelle Rechtsprechung stellt klar, dass entsprechende Klauseln in Arbeitsverträgen
keinen Bestand haben, wenn sie darauf abzielen, Ansprüche auf Annahmeverzugslohn pauschal auszuschließen. Damit wird
die Position von Arbeitnehmern weiter gestärkt und die Anforderungen an eine rechtssichere Gestaltung von Kündigungen steigen. Nach aktueller Rechtsprechung ist es unzulässig, Ansprüche auf Annahmeverzugslohn im Voraus vollständig auszuschließen. Wird eine Kündigung später als unwirksam beurteilt, bleibt der Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, den ausstehenden Arbeitslohn nachzuzahlen. Dies gilt auch dann, wenn entsprechende Klauseln im Arbeitsvertrag vorgesehen waren,
da diese rechtlich nicht wirksam vereinbart
werden können. Maßgeblich ist vielmehr,
ob die Kündigung den gesetzlichen Anforderungen entspricht und einer gerichtlichen Überprüfung standhält.
Das erhöht die Bedeutung einer sorgfältigen Vorbereitung von Kündigungen erheblich. Fehler bei der Begründung oder
im Verfahren können dazu führen, dass Beschäftigte rückwirkend Anspruch auf Vergütung haben, obwohl sie tatsächlich
nicht gearbeitet haben. In der Praxis können sich daraus erhebliche Nachzahlungen ergeben, insbesondere wenn sich arbeitsgerichtliche Verfahren über einen längeren Zeitraum hinziehen. Neben dem laufenden Arbeitslohn können dabei auch Sonderzahlungen oder variable Vergütungsbestandteile betroffen sein. Für Unternehmen bedeutet dies ein nicht
zu unterschätzendes finanzielles Risiko.
Umso wichtiger ist es, Kündigungen sowohl inhaltlich als auch formal sorgfältig vorzubereiten und im Zweifel rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen. Eine vorausschauende Personalstrategie sowie eine saubere Dokumentation von Leistungs- oder Verhaltensmängeln können dazu beitragen, das Risiko unwirksamer Kündigungen deutlich zu reduzieren und kostspielige Folgen zu vermeiden.
Aktivrente: Steuerfreier Hinzuverdienst schafft neue Spielräume
Mit der sogenannten Aktivrente ergeben sich ab 2026 neue Möglichkeiten für Arbeitnehmer im Rentenalter. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und weiterhin arbeitet, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil seines Einkommens
steuerfrei beziehen. Dadurch wird es attraktiver, auch nach Renteneintritt beruflich aktiv zu bleiben und vorhandene Erfahrung weiterhin einzubringen. Die Regelung zielt darauf ab, den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibler zu gestalten. Arbeitnehmer können ihre Arbeitszeit individuell anpassen und gleichzeitig finanziell profitieren. Insbesondere für Personen, die ihre Tätigkeit schrittweise reduzieren möchten, eröffnet sich damit eine interessante Option, ohne sofort vollständig auf Erwerbseinkünfte verzichten zu müssen. Für Arbeitgeber bietet sich die Chance, erfahrene Fachkräfte länger im Unternehmen
zu halten. Gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels kann dies ein wichtiger Baustein der Personalstrategie sein. Wissenstransfer, Einarbeitung jüngerer Mitarbeiter und die Sicherung von Erfahrungswerten lassen sich so besser gestalten.
Gleichzeitig kann die Weiterbeschäftigung älterer Arbeitnehmer dazu beitragen, personelle Engpässe kurzfristig zu überbrücken.
Gleichzeitig sollten arbeitsvertragliche und steuerliche Rahmenbedingungen sorgfältig abgestimmt werden. Dazu gehört insbesondere die klare Regelung von Arbeitszeit, Vergütung und eventuellen Anpassungen bestehender Verträge. Auch
sozialversicherungsrechtliche Aspekte können eine Rolle spielen und sollten im Einzelfall geprüft werden.
Insgesamt eröffnet die Aktivrente sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern neue Gestaltungsspielräume. Voraussetzung ist
jedoch, dass die individuellen Rahmenbedingungen frühzeitig geprüft und sinnvoll aufeinander abgestimmt werden, um die
Vorteile der Regelung optimal nutzen zu können.
Sachbezugswerte 2026: Anpassungen
bei geldwerten Vorteilen beachten
Auch im Jahr 2026 werden die amtlichen Sachbezugswerte angepasst. Diese betreffen insbesondere die Bewertung von
Verpflegung und Unterkunft, die Arbeitnehmern zusätzlich zum Gehalt gewährt werden. Die neuen Werte sind bei der
Lohnabrechnung zwingend zu berücksichtigen und wirken sich unmittelbar auf die steuer- und sozialversicherungspflichtigen
Beträge aus.
Gerade in Branchen mit häufigen Sachleistungen, etwa im Gastgewerbe oder bei Unterbringung von Mitarbeitern, ist eine
korrekte und umfassende Umsetzung entscheidend. Fehler bei der Bewertung können zu Nachforderungen im Rahmen von
Lohnsteuerprüfungen führen. Diese gilt es zu vermeiden.
Eine sorgfältige Berücksichtigung der jeweils gültigen Sachbezugswerte ist daher unerlässlich für eine rechtssichere Lohnabrechnung. Es empfiehlt sich, sicherzustellen, dass die aktuellen Werte korrekt und vollständig in den Abrechnungssystemen hinterlegt sind.
Kündigung von Auszubildenden: Hohe
Anforderungen an Arbeitgeber
Die Beendigung eines Ausbildungsverhältnisses ist rechtlich besonders sensibel. Nach Ablauf der Probezeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen, sodass nur eine außerordentliche Kündigung in Betracht kommt. Diese setzt jedoch in der
Regel ein schwerwiegendes Fehlverhalten voraus und erfordert häufig vorherige Maßnahmen wie Abmahnungen oder pädagogische Gespräche. Unentschuldigte Fehlzeiten allein reichen oft nicht aus, um eine sofortige Kündigung
zu rechtfertigen. Arbeitgeber sollten daher genau prüfen, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind und ob mildere Mittel ausgeschöpft wurden.
Praxistipp:
Dokumentieren Sie bei Problemen im Ausbildungsverhältnis frühzeitig Gespräche, Abmahnungen und Unterstützungsmaßnahmen. Eine lückenlose Dokumentation kann im Streitfall entscheidend sein und erhöht die
Rechtssicherheit.
Immobilienbesitzer
Kaufpreisaufteilung: Neue Arbeitshilfe
sorgt für mehr Klarheit
Beim Erwerb einer Immobilie ist die Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Boden sowie Gebäude von zentraler Bedeutung. Nur der Gebäudewert kann abgeschrieben werden, weshalb eine realistische Aufteilung steuerlich entscheidend ist. Die Finanzverwaltung stellt hierfür eine aktualisierte Arbeitshilfe zur Verfügung, die eine nachvollziehbare Wertermittlung
unterstützt.
In der Praxis zeigt sich, dass pauschale oder rein rechnerische Aufteilungen häufig nicht anerkannt werden. Stattdessen
kommt es auf eine möglichst realitätsnahe Bewertung an, die sich an den tatsächlichen Gegebenheiten orientiert. Wer hier
sorgfältig vorgeht, kann spätere Diskussionen mit dem Finanzamt vermeiden und seine Abschreibungspotenziale optimal
nutzen. Eine fundierte Dokumentation der zugrunde gelegten Annahmen kann dabei zusätzlich helfen, die gewählte Aufteilung
im Zweifel nachvollziehbar zu begründen. Je plausibler die Herleitung, desto höher die Akzeptanz durch die Finanzverwaltung.
Denkmalimmobilien: Besonderheiten
bei der steuerlichen Bewertung
Auch bei denkmalgeschützten Immobilien bleibt eine sachgerechte Kaufpreisaufteilung unerlässlich. Aktuelle Rechtsprechung bestätigt, dass hierbei geeignete Bewertungsverfahren heranzuziehen sind, um den Gebäudewert zutreffend zu bestimmen. Pauschale Ansätze oder vereinfachte Methoden führen häufig zu unzutreffenden Ergebnissen.
Für Eigentümer bedeutet dies, dass gerade bei älteren oder sanierungsbedürftigen Objekten eine fundierte Bewertung notwendig ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn steuerliche Vorteile durch erhöhte Abschreibungen in Anspruch genommen werden sollen. Eine sorgfältige Aufteilung bildet die Grundlage für eine rechtssichere steuerliche Behandlung.
Energetische Sanierung: Erweiterte
Klarstellungen für Steuerermäßigungen
Wer in energetische Maßnahmen an selbstgenutzten Immobilien investiert, kann unter bestimmten Voraussetzungen
steuerliche Vergünstigungen nutzen. Die Finanzverwaltung hat hierzu wichtige Klarstellungen veröffentlicht, die insbesondere die praktische Anwendung betreffen. So wurden etwa Regelungen zur Aufteilung von Kosten sowie zur Behandlung gemischt
genutzter Immobilien präzisiert. Auch bei Eigentümergemeinschaften spielt die richtige Zuordnung eine wichtige Rolle,
da Maßnahmen häufig gemeinschaftlich durchgeführt werden. Für Steuerpflichtige ist es daher entscheidend, die Voraussetzungen genau zu prüfen und die entsprechenden Nachweise vollständig zu führen, um die Förderung in Anspruch nehmen zu können.
Zudem ist zu beachten, dass die steuerliche Förderung nur dann gewährt wird, wenn die Maßnahmen fachgerecht ausgeführt und entsprechend bescheinigt werden. Hierfür sind in der Regel Bestätigungen von qualifizierten Fachunternehmen
erforderlich, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen müssen. Fehlen solche Nachweise oder sind sie unvollständig,
kann dies dazu führen, dass die Steuerermäßigung nicht gewährt wird.
Eine frühzeitige Abstimmung mit den ausführenden Betrieben sowie eine sorgfältige Dokumentation aller Maßnahmen sind
daher entscheidend für die erfolgreiche Inanspruchnahme der Förderung.
Neubau von Mietwohnungen:
Sonderabschreibung weiterhin möglich
Für den Neubau von Mietwohnungen besteht weiterhin die Möglichkeit, eine Sonderabschreibung zu nutzen. Diese kann
zusätzlich zur regulären Abschreibung in Anspruch genommen werden und bietet damit einen erheblichen steuerlichen
Vorteil. Ziel der Regelung ist es, den Wohnungsbau zu fördern und Investitionen in neue Mietobjekte attraktiver zu machen.
Die Inanspruchnahme ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, etwa hinsichtlich Baukosten und Nutzung. Auch
beihilferechtliche Grenzen sind zu beachten, die insbesondere bei größeren Investitionen relevant werden können.
Praxistipp:
Planen Sie Investitionen in Neubauprojekte frühzeitig unter steuerlichen Gesichtspunkten. Eine gezielte Nutzung der Sonderabschreibung kann die Steuerbelastung in den ersten Jahren deutlich senken und die Wirtschaftlichkeit des Projekts
verbessern.
Alle Steuerzahler
Crowdfunding: Steuerliche Behandlung
von Unterstützungszahlungen
Plattformen zur Finanzierung von Projekten oder persönlichen Anliegen erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Ob für kreative Vorhaben, unternehmerische Ideen oder private Unterstützungsaktionen – Crowdfunding ist für viele zu einer wichtigen Finanzierungsquelle geworden. Dabei stellt sich häufig die Frage, ob erhaltene Gelder steuerpflichtig sind. Eine pauschale Antwort gibt es nicht, da die steuerliche Einordnung stark vom Einzelfall abhängt und verschiedene Kriterien für die korrekte Einordnung zu berücksichtigen sind.
Entscheidend ist insbesondere, ob die Zahlungen einen entgeltlichen Charakter haben oder eher als freiwillige Unterstützung ohne Gegenleistung erfolgen.
Während echte Schenkungen in der Regel nicht der Einkommensteuer unterliegen, können Einnahmen mit Leistungsbezug
steuerpflichtig sein. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Unterstützer im Gegenzug konkrete Gegenleistungen erhalten, etwa
Produkte, Dienstleistungen oder exklusive Inhalte. In solchen Fällen kann es sich steuerlich um Betriebseinnahmen handeln.
Auch die Zielsetzung der Kampagne spielt eine wichtige Rolle. Wird ein Projekt mit Gewinnerzielungsabsicht finanziert,
spricht dies eher für eine steuerliche Relevanz der Einnahmen. Bei rein privaten Unterstützungsaktionen, etwa in Notsituationen, kann hingegen eine andere Bewertung in Betracht kommen. Allerdings sind auch hier die konkreten Umstände zu prüfen, da insbesondere bei größeren Beträgen steuerliche Fragestellungen entstehen können.
Neben der Einkommensteuer können im Einzelfall auch weitere steuerliche Aspekte eine Rolle spielen. So ist etwa zu prüfen,
ob umsatzsteuerliche Pflichten entstehen, wenn Leistungen gegenüber Unterstützern erbracht werden. Ebenso kann bei
größeren Zuwendungen eine schenkungsteuerliche Prüfung erforderlich sein. Eine genaue Analyse der jeweiligen Kampagne
und ihrer Ausgestaltung ist daher in jedem Fall unerlässlich.
Praxistipp:
Ordnen Sie Crowdfunding-Einnahmen möglichst frühzeitig steuerlich ein und halten Sie alle relevanten Informationen zur Kampagne fest. Dokumentieren Sie insbesondere, ob und welche Gegenleistungen erbracht werden und wie die Mittel verwendet
werden.
Eine klare Trennung zwischen privaten und betrieblichen Vorgängen sowie eine saubere Aufzeichnung aller Zahlungseingänge erleichtern die spätere steuerliche Behandlung und beugen Rückfragen durch das Finanzamt vor.
Rentenbesteuerung: Höherer steuerpflichtiger Anteil für Neurentner
Für Personen, die im Jahr 2026 erstmals eine gesetzliche Rente beziehen, steigt der steuerpflichtige Anteil der Renteneinkünfte weiter an. Damit wird ein größerer Teil der Rente in die steuerliche Bemessungsgrundlage einbezogen.
Bestehende Renten bleiben von dieser Entwicklung unberührt, da der maßgebliche Besteuerungsanteil dauerhaft
festgeschrieben wird. Dennoch sollten insbesondere Neurentner prüfen, ob sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet
sind.
Praxistipp:
Behalten Sie bei Renteneintritt Ihre steuerliche Situation im Blick. Gerade in den ersten Jahren kann es sinnvoll sein, frühzeitig eine Steuererklärung abzugeben oder sich beraten zu lassen, um Überraschungen zu vermeiden.

