Zu den Steuererklärungen für Privatpersonen gehören die Einkommensteuer, die Erbschaftssteuer und die Schenkungssteuer. Gerne prüfen wir auch, ob für Sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung in Frage kommt und stellen den entsprechenden Antrag beim Finanzamt.
Als Ihr Steuerberater unterstützen wir Sie ganz individuell und persönlich bei der Erstellung Ihrer privaten Steuererklärungen sowie allen steuerlichen Anträgen. Dabei schöpfen wir alle rechtlich möglichen Gestaltungsspielräume aus.
Wir berechnen in unserer Steuerkanzlei Ihre jeweilige Steuerlast und prüfen die Bescheide der Finanzbehörden.
Unsere Leistungen
- Erstellung Ihrer Steuererklärung
- Vorläufige Berechnung der Steuererstattung bzw. -nachzahlung
- Besprechung bei Abgabe der Unterlagen und/oder Übergabe der Steuererklärung
- Erledigung von Rückfragen der Finanzverwaltung zur Einkommensteuererklärung
- Erledigung des gesamten Schriftverkehrs mit der Finanzverwaltung
- Prüfung Ihrer Steuerbescheide und Einlegung etwaiger Einsprüche
- Anträge gegenüber dem Finanzamt (z.B. Stundungsantrag, Verrechnungsantrag etc.)