Informationsblatt zur Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes ab 01.01.2015
Wichtiges in Kürze:
- gesetzlicher Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer; Brutto-Stundenlohn 8,50 Euro
- neue Aufzeichnungspflichten für Minijober im gewerblichen Bereich und für bestimmte Wirtschaftszweige nach § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (also hier sofortmeldepflichtige Branchen):